Gründen mit dem RKW Thüringen

Die Thüringer Gründungsrichtlinie bietet dir umfassende Unterstützung, egal ob du mit deiner Gründungsidee neu startest oder ein bestehendes Unternehmen übernimmst. Sie fördert dir für dein Vorhaben die passenden Gründungsberatungen mit bis zu 80 % Zuschuss des Beratungshonorars. Dabei steht dir unser Netzwerk aus über 300 erfahrenen Beraterinnen und Beratern zur Seite.

Wir starten mit dir und bleiben an deiner Seite. Dabei übernehmen wir das komplette Fördermanagement im Rahmen der Thüringer Gründungsrichtlinie, sodass du dich voll und ganz auf deine Gründung konzentrieren kannst.

Höhe der Förderung

Die Thüringer Gründungsrichtlinie fördert deine Existenzgründung oder Betriebsübernahme mit bis zu 80 % des Honorars für deine Beratung. Der Zuschuss beträgt 692 Euro pro Tagwerk für Beratung und Qualitätssicherung. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, sodass du einen erheblichen Teil der Beratungskosten sparen kannst.

Rechenbeispiel

Für eine Beratung von 10 Tagwerken mit einem Beratungshonorar von 750 Euro netto pro Tagwerk ergibt sich folgendes:

  • Beraterhonorar: 750 Euro netto pro Tagwerk
  • Qualitätssicherungshonorar: 120 Euro netto pro Tagwerk
  • Förderquote:  79,54 % des Honorars
  • Zuschuss: 6.920 Euro
  • Eigenanteil: 1.780 Euro

Mit unserem Zuschussrechner kannst du die mögliche Förderung und deinen Eigenanteil ganz einfach berechnen.

Wer wird gefördert?

Die Thüringer Gründungsrichtlinie richtet sich an alle, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen planen. Zu den geförderten Personen gehören:

  • Existenzgründer:innen: Du planst, ein neues Unternehmen in Thüringen zu gründen.
  • Betriebsübernehmer:innen: Du möchtest ein bestehendes Unternehmen in Thüringen übernehmen.

Fördervoraussetzungen

  • Zeitpunkt der Beratung: Du darfst zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sein.
  • Wohnsitz: Dein Wohnsitz spielt keine Rolle, solange die Gründung in Thüringen geplant ist.
  • Nationalität: Deine Nationalität ist grundsätzlich nicht entscheidend. Für Nicht-EU-Bürger gilt jedoch, dass eine Aufenthaltserlaubnis inklusive der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit vorliegen muss.

Finde den perfekten Berater für deine Gründung!

Du hast noch keine Beraterin oder keinen Berater ausgewählt? Wir helfen dir gerne weiter. Unser Expertennetzwerk bietet dir die passende Unterstützung, maßgeschneidert auf deine individuellen Bedürfnisse. Egal ob du eine spezifische Fachrichtung oder umfassende Beratung suchst, wir empfehlen dir die passende Expertin oder den passenden Experten.

Themen der Förderung für Gründer

Die Thüringer Gründungsrichtlinie fördert eine Vielzahl von Beratungsleistungen, die dir helfen, dein Gründungsvorhaben erfolgreich umzusetzen. Zu den geförderten Themen gehören:

Geschäftsmodellentwicklung: Unterstützung bei der Erstellung und Verfeinerung deines Geschäftsmodells, um sicherzustellen, dass es tragfähig und zukunftsfähig ist.

Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung: Durchführung von Marktanalysen, um deine Zielgruppe genau zu definieren und deine Marktstrategie zu optimieren.
Finanzplanung und Investorenansprache: Hilfe bei der Erstellung eines soliden Finanzplans und Unterstützung bei der Suche nach und Ansprache von Investoren.
Marketing- und Vertriebsstrategien: Entwicklung effektiver Marketing- und Vertriebsstrategien, um dein Produkt oder deine Dienstleistung erfolgreich am Markt zu positionieren.
Digitales Marketing und Social Media: Strategien zur Nutzung von digitalen Marketingkanälen und Social Media, um deine Reichweite zu erhöhen und Kunden zu gewinnen.
Rechtsformwahl und rechtliche Grundlagen: Beratung bei der Wahl der passenden Rechtsform und Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen rund um die Gründung.
Netzwerkaufbau und Kooperationen: Unterstützung beim Aufbau eines starken Netzwerks und bei der Identifizierung potenzieller Kooperationspartner.
Produktentwicklung und Innovationsmanagement: Unterstützung bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie beim Management von Innovationsprozessen.
Fördermittel und Zuschüsse: Beratung zur Identifizierung und Beantragung relevanter Fördermittel und Zuschüsse.
Nachhaltigkeit und Unternehmensethik: Strategien zur Integration von Nachhaltigkeit und ethischen Grundsätzen in dein Geschäftsmodell.

Sollte dein spezifisches Beratungsanliegen hier nicht aufgeführt sein, prüfen wir gern in einem kostenfreien Beratungsgespräch, ob es förderfähig ist.

Ablauf der Förderung

Das RKW Thüringen begleitet dich durch den gesamten Beratungs- und Förderprozess – von der Bedarfsanalyse über die Beratungsphase bis hin zum Abruf der Fördermittel und der Erstellung des Verwendungsnachweises. In einer kostenfreien Erstanalyse identifizieren wir deine konkreten Herausforderungen und planen alle weiteren Schritte. Anschließend unterstützen wir dich bei der Beantragung der Förderung, damit du die Antragstellung in wenigen Schritten erledigst und dich schnell wieder auf deine Gründung konzentrieren kannst. Am Ende der Beratung begleiten wir dich im Abrechnungsprozess, um sicherzustellen, dass nichts schief geht und die Fördermittel zügig an dich ausgezahlt werden.

Die Thüringer Gründungsrichtlinie im Überblick

Richtlinie

Die Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 01.06.2022 in der jeweils gültigen Fassung. Diese Richtlinie regelt die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaates Thüringen zur Förderung von Unternehmensgründungen und gilt für die ESF+ Förderperiode von 2021 bis 2027.

(Gründungsrichtlinie)

 

Richtlinie zum Download

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die eine Unternehmensgründung in Thüringen planen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Voraussetzungen zur Person:

  • Natürliche Person: Antragsteller*innen müssen natürliche Personen sein.
  • Zeitpunkt der Beratung: Du darfst zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sein.
  • Wohnsitz: Dein Wohnsitz spielt keine Rolle, solange die Gründung in Thüringen geplant ist.
  • Nationalität: Deine Nationalität ist grundsätzlich nicht entscheidend. Für Nicht-EU-Bürger gilt jedoch, dass eine Aufenthaltserlaubnis inklusive der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit vorliegen muss.

Voraussetzungen zur Gründung:

  • Unternehmensgründung in Thüringen: Die geplante Unternehmensgründung muss in Thüringen stattfinden.
  • Zeitpunkt der Gründung: Die Gründung darf noch nicht erfolgt sein.

Gegenstand

Gefördert werden Intensivberatungen für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung als KMU vermitteln. Die Themenstellung der Intensivberatung ist prinzipiell offen und kann an die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen der Gründung oder Nachfolge angepasst werden.

Konditionen

Die Förderkonditionen für die Unterstützung deiner Gründung sind wie folgt festgelegt:

  • Umfang der Förderung: Zwischen 3 und 20 Tagwerke je Projekt.
  • Flexibilität: Mehrere Projekte vor der Gründung sind möglich.
  • Finanzielle Unterstützung: 692,00 Euro Zuschuss pro Tagwerk Beratungs- und Qualitätssicherungshonorar.

Diese Konditionen bieten umfangreiche Unterstützung zur professionellen Entwicklung und optimalen Vorbereitung deiner Gründungsidee.

Berater:in

Im Rahmen unserer Aufgabe als Qualitätssicherer übernimmt die RKW Thüringen GmbH die Akkreditierung von Beratern und Beraterinnen. Beratungsleistungen dürfen ausschließlich von diesen akkreditierten Experten durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die inhaltliche Qualität den hohen Standards entspricht, die für eine erfolgreiche Beratung notwendig sind.

Projektlaufzeit

  • Die Projektlaufzeit kann bis zu 12 Monate betragen.
  • Erfolgt während des Vorhabenszeitraums die Gründung, verkürzt sich die Laufzeit auf 6 Monate nach dem Gründungsdatum.

Qualitätssicherung

Die RKW Thüringen GmbH wurde durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft als Qualitätssicherer für Beratungsleistungen gemäß Fördergegenstand 2.1 der Thüringer Gründungsrichtlinie benannt.

Alternative

Du hast bereits gegründet? Ab dem ersten Tag nach der Gründung kannst du die Fördermöglichkeiten über die Thüringer Beratungsrichtlinie in Anspruch nehmen. Alle Informationen hierzu findest du hier:

Thüriner Beratungsrichtlinie

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Annika Kluge Beratungsreferentin

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Annika Kluge