Fragen zur Gründungsrichtlinie
Ein Wohnsitz in Thüringen ist für eine Förderung im Rahmen der Gründungsrichtlinie nicht erforderlich. Es kommt lediglich darauf an, dass die Gründung in Thüringen geplant ist.
Die Thüringer Gründungsrichtlinie fördert ausschließlich natürliche Personen, welche noch nicht selbstständig tätig sind. Eine selbstständige Tätigkeit umfasst in dieser Definition auch einen Nebenerwerb. Ein abgemeldeter Nebenerwerb sollte zudem mindestens 6 Monate in der Vergangenheit liegen.
Eine Gründung im Team ist nicht unüblich. Im Rahmen der Gründungsrichtlinie können allerdings nur einzelne Personen einen Antrag stellen. Es empfiehlt sich, eine Person zu wählen, die den Antrag stellt. Zu beachten ist hier, dass diese Person auch die Kosten zunächst alleine zu tragen hat. Im Innenverhältnis können separate Regelungen getroffen werden. Sollten Sie eine Gründung im Team planen, sprechen Sie uns einfach an.
Ja, die Thüringer Gründungsrichtlinie gilt auch für Personen, die ihre bisherige selbstständige Tätigkeit erst kürzlich abgemeldet haben. Einziges Kriterium an dieser Stelle ist, dass die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht selbstständig tätig ist (auch nicht im Nebenerwerb).
Fragen zur Beratungsrichtlinie
Gemeinnützige Unternehmen bzw. Vereine können einen Antrag im Rahmen der Thüringer Beratungsrichtlinie stellen. Voraussetzung ist das Vorhandensein einer gewerblichen Tätigkeit. Diese kann über die Satzung, die Anmeldung zur Umsatzsteuer oder durch den jeweiligen Steuerberater erklärt werden.
Häufige Fragen zur KMU-Bewertung
Die KMU-Kritierien nach Definition der Europäischen Kommission müssen immer dann eingehalten werden, wenn diese in einer Förderrichtlinie explizit gefordert werden. Dies trifft zum Beispiel auf die Thüringer Beratungsrichtlinie und die Richtlinie des BAFA zur "Förderung unternehmerischen Know-hows" zu.
Unabhängig von der Rechtsform oder dem Alter des Unternehmens sind folgenden Kriterien einzuhalten:
- max. 250 Mitarbeiter
- max. 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder max. 43 Millionen Euro Bilanzsumme
Die genannten Zahlen gelten dabei immer für den gesamten Unternehmensverbund.
Für die Ermittlung des KMU-Status müssen die Werte alle verbundenen Unternehmen sowie anteilig alle Partnerunternehmen kumuliert werden. Hierbei sind Mutter-Tochter-Beziehungen ebenso zu berücksichtigen wie die Verbindung über natürliche Personen bzw. Personengruppen, wenn diese eine Beteiligung größer 50 Prozent halten.
Ausgenommen von der Berücksichtigung sind privilegierte Investoren.
Hiermit sind die nachfolgenden möglichen Investoren gemeint
- staatliche Beteiligungsgesellschaften
- Risikokapitalgesellschaft
- Business Angels
- Universitäten
- Forschungszentren ohne Gewinnzweck
- institutionelle Anleger einschließlich regionaler Entwicklungsfonds
- autonome Gebietskörperschaften bis zu einer gewissen Größe
Privilegierten Investoren dürfen zudem nicht direkt oder indirekt in die Verwaltung bzw. Geschäftsführung eingreifen. Andernfalls verlieren sie ihren Status.
Um als privilegierter Investor zu gelten, darf eine Gemeinde bzw. autonome Gebietskörperschaft maximal 5.000 Einwohner haben. Zudem muss der Jahreshaushalt weniger als 10 Millionen Euro betragen.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl sind nur die Jahresarbeitseinheiten zu berücksichtigen. Es gilt das sogenannte Vollzeitäquivalent. Die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten wird hierbei komplett berücksichtigt. Teilzeitarbeitskräfte und Saisonbeschäftigte werden hingegen nur anteilig berechnet.
Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten alle Lohn- und Gehaltsempfänger sowie alle Personen die diesen gleich gestellt sind. Darüber hinaus zählen auch Personen aus dem Gesellschafter- oder Eigentümerkreis zu den Beschäftigten, wenn diese im Unternehmen tätig sind. Nicht berücksichtigt werden alle Personen die eine Ausbildung im Unternehmen absolvieren. Auch werdende Mütter in Mutterschutz oder Eltern in Elternzeit müssen nicht mitgezählt werden.
Folgende Formel ermittelt die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten:
Summe der Stunde ÷ Jahresarbeiteseinheiten (Vollzeitkraft)= Anzahl der Vollzeitbeschäftigten |
Bei einem konsolidierten Jahresabschluss handelt es sich um einen Konzernabschluss. Im Rahmen eines konsolidierten Jahresabschluss werden verschiedene Einzelbilanzen miteinander zusammengefasst.
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