Der Weg zur erfolgreichen Existenzgründung erfordert eine sorgfältige Planung und geeignete Finanzierungsquellen. Öffentliche Förderungen können hierbei erheblich helfen, indem sie finanzielle Unterstützung bieten und den Zugang zu weiteren Ressourcen erleichtern. Hier bieten wir eine Übersicht über die wichtigsten Förderinstrumente, insbesondere die der Thüringer Gründungsrichtlinie.

Thüringer Gründungsrichtlinie

Die Thüringer Gründungsrichtlinie umfasst drei zentrale Förderinstrumente, die speziell auf die Bedürfnisse von Gründern und Gründerinnen ausgerichtet sind:

  • Existenzgründungspass: Unterstützt bei der Gründung oder Betriebsübernahme mit bis zu 1.580 Euro für Neugründungen und 2.210 Euro für Unternehmensübernahmen. Finanzierbare Dienstleistungen umfassen steuerliche und rechtliche Beratungen, Marketing- und Technologieunterstützung sowie Seminare und Coworking Spaces.
  • Gründungsprämie: Sichert den Lebensunterhalt während der Vorgründungsphase. Der nicht rückzahlbare Zuschuss variiert zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich und kann bis zu zwölf Monate lang gewährt werden, basierend auf deinen Qualifikationen und der Innovationsbasis des Vorhabens.
  • Intensivberatung: Diese bietet eine persönliche und intensive Unterstützung beim Aufbau der Geschäftsidee. Behandelt werden Themen wie Unternehmensstrategien, Finanzierung und Wettbewerbsfähigkeit. Der Zuschuss beträgt in der Regel 80 % der Beratungskosten und muss nicht zurückgezahlt werden. Alle Informationen zur Intensivberatung findet Ihr hier.

Ergänzende Förder- und Finanzierungsinstrumente

Zusätzlich zu den drei Hauptförderinstrumenten der Thüringer Beratungsrichtlinie gibt es weitere unterstützende Maßnahmen:

  • Thüringer Mikrodarlehen: Bietet zinsgünstige Darlehen zwischen 5.000 und 35.000 Euro zur Deckung betriebsbezogener Ausgaben für Gründer:innen und junge Unternehmen.
  • Bürgschaften für den Thüringer Mittelstand: Erleichtern die Kreditvergabe bei Hausbanken, indem sie bis zu 80 % der Kreditsumme absichern. Besonders hilfreich für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen.
  • Beteiligungskapital: Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG) bietet stille und offene Beteiligungen zur Stärkung des Eigenkapitals und Verbesserung des Ratings. Öffentliches Beteiligungskapital schließt Finanzierungslücken und wird durch den Freistaat Thüringen unterstützt.

Klassische Finanzierungswege

Neben den spezifischen Förderinstrumenten gibt es auch klassische Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Kredite von Hausbanken: Traditionelle Bankkredite bieten eine bewährte Methode zur Finanzierung von Gründungsvorhaben. Unsere Berater unterstützen dich bei der Erstellung eines überzeugenden Businessplans und der Vorbereitung auf Gespräche mit Banken.
  • Gründungszuschuss der Arbeitsagentur: Personen, die Arbeitslosengeld beziehen und eine Existenzgründung planen, können einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten. Dieser Zuschuss soll den Lebensunterhalt während der Anfangsphase der Selbstständigkeit sichern. Die Förderung läuft in zwei Phasen ab: In den ersten sechs Monaten wird der Betrag des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro für die soziale Absicherung gezahlt. In der zweiten Phase, die neun Monate dauert, werden monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung gezahlt. Weitere Details findest du hier.

Starte deine Gründung mit der richtigen Förderung

Sprech uns an – wir unterstützen dich dabei, die besten Fördermöglichkeiten für deine Gründung zu finden. Wir sind gerne für dich da!

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Annika Kluge Beratungsreferentin

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Annika Kluge