Nach langem Ringen hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags dem Entwurf für den Landeshaushalt 2025 zugestimmt. Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung Haushaltsverabschiedung getan – die finale Abstimmung im Plenum des Landtags wird für Anfang April erwartet. Die Einigung kam durch die Zusammenarbeit von CDU, BSW und SPD mit der Linke-Fraktion zustande – ein Signal für Handlungsfähigkeit und politischen Willen, Thüringen wieder eine verlässliche finanzielle Grundlage zu geben.

Was bedeutet das für die Förderlandschaft in Thüringen?

Die Entscheidung des Ausschusses bringt Bewegung in die Förderlandschaft. In zahlreichen Landesprogrammen – darunter auch die Thüringer Beratungsförderung – konnten in den vergangenen Monaten keine Zuwendungsbescheide ausgestellt werden. Grund dafür war die fehlende Mittelzuweisung durch den noch nicht verabschiedeten Haushalt.

Mit der bevorstehenden Verabschiedung des Haushalts wird nun zeitnah die Grundlage geschaffen, dass in den Förderprogrammen wieder Zuwendungsbescheide erteilt werden können – voraussichtlich ab Mai.

Ein echter Vorteil in dieser Situation: Die Thüringer Beratungsrichtlinie hat es auch während dieser "haushaltslosen Übergangszeit" möglich gemacht, Projekte durch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits zu starten. Das hat vielen Unternehmen geholfen, wichtige Beratungsvorhaben nicht aufschieben zu müssen. Es zeigt, wie flexibel und anwendungsfreundlich die Richtlinie gestaltet ist – und wie sinnvoll diese Regelung gerade in Zeiten haushaltspolitischer Unsicherheiten sein kann.

Für Beratungsinteressierte bedeutet das: Wer schon mit einem Projekt begonnen hat, kann nun auf baldige Bewilligungen hoffen. Wer überlegt zu starten, sollte jetzt aktiv werden – denn die Beratungsförderung bleibt ein wirkungsvolles Instrument für Unternehmen, um Herausforderungen gezielt mit externer Expertise anzugehen.

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