Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und das betrifft mehr Unternehmen, als viele denken. Insbesondere im E-Commerce und bei Online-Shops sind ab diesem Datum konkrete Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit verpflichtend. Wer hier rechtzeitig reagiert, kann nicht nur gesetzliche Vorgaben einhalten, sondern sein Unternehmen zukunftssicher aufstellen – und dabei von der Thüringer Beratungsförderung profitieren.

1. Wer ist betroffen – und wer nicht?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen – zugänglich sind. Die Idee dahinter ist klar: Menschen mit Einschränkungen sollen die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu digitalen Angeboten haben wie alle anderen.

  • Websites und Online-Shops - Produkte und Bestellvorgänge müssen für alle Nutzer:innen bedienbar sein.
  • Mobile Apps - Bedienbarkeit und Übersichtlichkeit müssen auch auf mobilen Geräten gewährleistet sein.
  • E-Books – Texte müssen so aufbereitet sein, dass sie mit Hilfsmitteln wie Screenreadern gelesen werden können.
  • Zahlungsdienste – Der Bezahlprozess muss klar, verständlich und für alle zugänglich sein.
  • Buchungs- und Ticketingsysteme – Formulare und Navigationswege müssen barrierefrei gestaltet werden.

Wichtig: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind von der Verpflichtung ausgenommen. Doch auch für kleine Unternehmen kann Barrierefreiheit ein Wettbewerbsvorteil sein – zum Beispiel durch eine bessere Benutzerfreundlichkeit und höhere Reichweite.

Welche Anforderungen gelten konkret?

Die Barrierefreiheit bezieht sich nicht nur auf technische Aspekte, sondern auch auf die Gestaltung der Inhalte:

  • Klare und einfache Navigation – Menüs und Seitenstruktur müssen intuitiv und verständlich sein.
  • Alternative Texte für Bilder und Medien – Menschen mit Sehbehinderung müssen Inhalte über Screenreader erfassen können.
  • Kompatibilität mit Hilfsmitteln – Die Website muss mit Screenreadern und anderen Hilfsprogrammen funktionieren.
  • Kontraste und Schriftgrößen – Inhalte müssen auch bei Sehschwäche gut erkennbar sein.
  • Bedienbarkeit ohne Maus – Die Nutzung per Tastatur oder anderen Eingabegeräten muss möglich sein.

2. Gesetzliche Pflicht als strategische Chance begreifen

Anstatt Barrierefreiheit als lästige Pflicht zu sehen, sollten Unternehmen die Gelegenheit nutzen, ihre digitalen Kanäle auf den neuesten Stand zu bringen. Wer jetzt handelt, verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit – und das zahlt sich aus.

Warum Barrierefreiheit ein Wettbewerbsvorteil ist:

  • Mehr Kunden erreichen – Barrierefreie Websites und Apps sprechen eine größere Zielgruppe an. Menschen mit Einschränkungen machen allein in Deutschland etwa 10 % der Bevölkerung aus – das sind potenzielle Kunden, die sonst vielleicht ausgeschlossen wären.
  • Rechtssicherheit schaffen – Wer frühzeitig handelt, beugt möglichen Abmahnungen oder Strafen vor.
  • SEO-Vorteile nutzen – Klare Struktur, alternative Bildtexte und durchdachte Navigation werden von Suchmaschinen belohnt und verbessern die Sichtbarkeit.
  • Bessere Conversion-Rate – Wenn Nutzer:innen Inhalte leichter erfassen und Bestellungen einfacher abschließen können, steigt die Abschlussrate automatisch.

3. Beratung und Förderung: Unterstützung für Ihr Unternehmen

Die Umsetzung der neuen Anforderungen ist komplex – aber Sie müssen das nicht allein stemmen! Mit der Thüringer Beratungsförderung können Sie sich professionelle Unterstützung sichern und gleichzeitig die Kosten niedrig halten:

  • Kostenfreie Erstanalyse – Wir analysieren den Status quo Ihrer digitalen Angebote und zeigen Verbesserungspotenziale auf.
  • Konzeptionelle Beratung – Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein tragfähiges Konzept für die Umsetzung.
  • Erfahrene Experten – Dank unseres Netzwerks aus akkreditierten Beratern profitieren Sie von fundiertem Fachwissen.
  • Förderzuschüsse – Die Thüringer Aufbaubank unterstützt die Umsetzung mit einem Zuschuss von durchschnittlich 50 % der Kosten.
  • Qualitätssicherung durch das RKW Thüringen – Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass alle Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden.

Gut zu wissen: Die Fördermittelbeantragung erfolgt unkompliziert über das RKW Thüringen – wir kümmern uns um die Formalitäten und sorgen dafür, dass der bürokratische Aufwand für Sie so gering wie möglich bleibt.

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Jetzt handeln – die Zeit läuft!

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen und von staatlicher Förderung zu profitieren. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – wir zeigen Ihnen die besten Optionen für Ihre individuelle Situation.

André Pesch Leiter Beratungsdienst

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André Pesch